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23 Jahre Photovoltaik – Konzepte nach Maß für private und gewerbliche Kunden

Anschrift

Schipkauer Str. 8
01987 Schwarzheide

Öffnungszeiten

Mo. –  Fr. 07:30 – 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung

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ALGATEC auf der Intersolar Europe München

Vom 12. bis 13. Mai waren wir für Sie auf der Intersolar Europe in München, der weltweit führenden Fachmesse für Solarwirtschaft und informierten uns über Neuheiten in den Bereichen Photovoltaik, hier unter anderem über Freilandanlagen im Endkundenbereich und Elektromobilität.

News zum EEG:

Am Freitag, dem 20. Mai hat der Bundesrat sich mit dem Entwurf für ein „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ befasst. Dieser Gesetzentwurf enthält vor allem geplante Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Er verabschiedete eine 61 Seiten umfassende Stellungnahme mit 65 Punkten. Gerade im Bereich Photovoltaik gibt es zahlreiche Änderungsforderungen. Bei der Vergütung von Aufdachanlagen bis 300 Kilowatt spricht sich der Bundesrat gegen die Aufteilung in Anlagen zur Volleinspeisung und Eigenverbrauch aus und fordert eine jeweils gleich hohe Vergütung – je nach Anlagenleistung von 9,15 bis 13,8 Cent je Kilowattstunde. Hinsichtlich der von der Bundesregierung geplanten Möglichkeit, die Marktprämien in der ab 100 Kilowatt verpflichtenden Direktvermarktung per Verordnung anpassen zu können, zeigt sich der Bundesrat zwar grundsätzlich einverstanden mit der Möglichkeit, auf ein Differenzvergütungsmodell umzustellen. Falls dies geschähe, solle es aber in einem regulären Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung der Länder erfolgen. Sonst könne die Erwartung, dass Änderungen jederzeit möglich sind, zu Investition Rückgängen führen
Bei Ausschreibungen fordert der Bundesrat für Anlagen auf Gewässern sowie auf Parkplätzen einen Zuschlag, damit deren im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen höhere Kosten sie nicht benachteiligen. Ein solcher Zuschlag ist im Gesetzentwurf nur für horizontal aufgeständerte Anlagen auf gleichzeitig auch landwirtschaftlich genutzten Flächen vorgesehen und soll einer kontinuierlichen Minderung unterliegen. Hier fordert der Bundesrat einen Verzicht auf die Degression oder deren Aussetzung bis 2026 sowie die Gewährung des Bonus auch für andere Arten der Aufständerung.
Weitere Änderungsforderungen betreffen unter anderem die Verpflichtung zum Einbau „intelligenter Messsysteme“ für ausgeförderte Anlagen (die Grenze soll hier von sieben auf zehn Kilowatt angehoben werden), vereinfachte Bedingungen für Mieterstromprojekte und für Kleinstanlagen „Stecker-Solargeräte“ oder die Prüfung bundesweiter Förderprogramme für dezentrale Batteriespeicher.